GPS-Fahrzeugortung
DSGVO-konform
Rechtssicher
KMU-Guide

GPS Ortung & DSGVO

Rechtssicherheit im Fuhrpark. Wir klären auf, was bei der Fahrzeugortung von Mitarbeitern und Dienstwagen erlaubt ist.

Darf ich Mitarbeiter per GPS orten?

Ja, die GPS Ortung von Mitarbeitern ist laut **DSGVO** erlaubt, sofern ein **berechtigtes Interesse** vorliegt. Dazu gehören betriebliche Zwecke wie die **Einsatzplanung (Disposition)**, der **Diebstahlschutz** von Fahrzeugen oder der Nachweis gegenüber Kunden. Wichtig ist: Eine Totalüberwachung ist unzulässig. Mitarbeiter müssen vorab informiert werden, und bei Privatnutzung des PKW muss die Ortung abschaltbar sein.

Datenschutz im Fuhrpark: Die DSGVO-Checkliste

Um Telematik-Systeme rechtssicher einzuführen, sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:

Informationspflicht

Fahrer müssen transparent darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und wie lange sie gespeichert werden.

Beteiligung des Betriebsrats

Sofern ein Betriebsrat existiert, hat dieser bei der Einführung von Überwachungssystemen ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 BetrVG).

Zweckbindung der Datenverarbeitung

Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden. Ein klassisches Beispiel: Daten für das elektronische Fahrtenbuch dürfen nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle des Fahrers herangezogen werden.

Privatnutzung und Ortung

Wird das Fahrzeug auch privat genutzt (z.B. 1%-Regelung), ist die Ortung während der Privatfahrten in der Regel unzulässig. Unsere Systeme bieten hierfür einen Privat-Modus (Privacy-Switch), der die GPS-Aufzeichnung auf Knopfdruck pausiert.

Sicherheit „Made in Germany“

Unsere Server stehen in deutschen Rechenzentren (ISO 27001 zertifiziert). Ihre Daten verlassen niemals den Geltungsbereich der DSGVO.

Mehr über unsere Sicherheit erfahren

Häufig gestellte rechtliche Fragen

Benötige ich eine schriftliche Einwilligung der Fahrer?

Nicht zwingend, wenn die Ortung auf Basis berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) erfolgt. Eine schriftliche Information/Betriebsvereinbarung ist jedoch dringend empfohlen.

Wie lange dürfen GPS-Daten gespeichert werden?

Nur so lange, wie es für den Zweck nötig ist. Fahrtenbuchdaten meist 10 Jahre (steuerliche Aufbewahrungsfrist), reine Ortungsdaten oft nur wenige Tage bis Wochen.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen bei Unsicherheiten die Rücksprache mit einem Datenschutzbeauftragten oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.